Der Sachkundenachweis
Warum ein Sachkundenachweis?
Auszug aus dem neuen Berliner Hundegesetz:
Hundekauf auf Flohmärkten
Hunde können nicht mehr einfach auf Flohmärkten gekauft werden (besserer Tierschutz, weniger auffällige Hunde)
Die neuen Regelungen zum Erwerb und zur Abgabe von bis zu einem Jahr alten Hunden sehen vor, dass junge Hunde nur noch von sachkundigen Züchtern oder Halterinnen und Haltern erworben werden dürfen. Damit wird tierschutzwidrigen, illegalen Praktiken insbesondere auch im grenzüberschreitenden Welpenhandel entgegengewirkt. So wird z.B. auch der Verkauf und die Abgabe zu früh abgesetzter, kranker und ungeimpfter Welpen auf Flohmärkten erheblich erschwert.
Gilt ab: 22. Juli 2016
Das bedeutet:
Bei der steuerlichen Anmeldung des Hundes muss die Kopie des Sachkundenachweises des Züchters/Verkäufers vorgelegt werden!
Berlin hat mit seinem neuen Hundegesetz einen richtungsweisenden Weg eingeschlagen! Viele weitere Städte und Gemeinden werden folgen und so den illegalen Welpenhandel und das Treiben der Hundemafia weiter erschweren. Man sollte immer daran denken, dass es die gequälten kleinen Tierseelen sind, die oft nur wenige Stunden nach ihrem Verkauf elend zugrunde gehen!
Geiz-ist-geil-Mentalität hat hier keinen Raum!
Kaufen Sie deshalb Ihren Welpen bei einem Züchter, der für die Haltung seiner Tiere, die Aufzucht und den Verkauf seiner Welpen auch die nötige Sachkunde hat!
… und immer daran denken: wenn Sie am Preis eines Welpen sparen ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie ein Vielfaches dessen später beim Tierarzt lassen – vom Leid und der Qual Ihres Tieres ganz zu schweigen!